Gefahrgut-Strasse

Gefahrgüter sind in der Regel alle Stoffe, Gegenstände und Zubereitungen, die Eigenschaften aufweisen, von denen beim Transportvorgang Gefahren ausgehen können. Dies wird genau in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fordert, dass Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen müssen.

Unsere Leistungen:

  • Gestellung von Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen
  • Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen im Unternehmen
  • Beratung über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Aufzeichnungen bezüglich der geforderten Überwachungstätigkeit und Erstellung eines Jahresberichtes

Ihre Vorteile:

  • Kompetenz durch langjährige Tätigkeit
  • Verantwortungsübernahme im gesamten Gefahrgutbereich
  • Gewährleistete Rechtssicherheit
  • Personelle und finanzielle Entlastung Ihres Unternehmens
  • Regelmäßige Informationen zu aktuellen Themen und Gesetzen